Honorare

Erstgespräch allgemein EUR 240,00 (ca 1 Stunde)
Aktencheck Polizei (AE + Bespr) 420,00
Schnellcheck Fremdenrecht EUR 900,00 – 1.800,00
Stundensätze EUR 240 / EUR 360
Testamentsprüfung EUR 450
Check Dein Recht – Erbrecht EUR 180
Haftbesuch (Wien, NÖ, Burgenland) EUR 450,00 (inkl Anfahrt)

Honorar allgemein

In Österreich gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Die Honorarvereinbarung erfolgt individuell und maßgeschneidert auf das jeweilige Anliegen. Vor der Beauftragung erfolgt eine genaue Erklärung und Einschätzung der voraussichtlichen Kosten, sofern diese abschätzbar sind.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Abrechnung nach Tarif: bei einer Abrechnung nach “Tarif” bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) sowie das Notariatstarifgesetz (NTG) die Grundlage der Honorarabrechnung. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach dem Streitwert. das RATG regelt die Tarifsätze anwaltlicher Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren. Auch das Gericht bestimmt die Kosten, die vom unterlegenen Prozessgegner zu ersetzen sind, nach dem RATG. Anwaltliche Leistungen die nicht im RATG abgedeckt sind, wie bei der Verteidigung in Strafverfahren oder dem Verwaltungsverfahren, werden nach den AHK abgerechnet.

  • Abrechnung mit Zeithonorar (Stundensatz): bei einem Zeithonorar wird die Höhe des Honorars nach Zeiteinheiten abgerechnet. Die Höhe des Zeithonorars wird individuell vereinbart.

  • Pauschalhonorar: in Ausnahmefällen biete ich die Möglichkeit der Abrechnung mit einer Pauschale. Die Pauschale richtet sich nach dem voraussichtlich erforderlichen Leistungsumfang, wird zu Beginn der Vertretung bestimmt und ist vorab zu entrichten.

Der Umfang der anwaltlichen Leistung kann nicht immer von Anfang an abgeschätzt werden. So kann zwar aufgrund von Erfahrungswerten die Dauer eines Verfahrens eingeschätzt werden, jedoch kann das Prozessverhalten der Gegenseite, die Anzahl der Verhandlungen oder der Umfang eines Beweisverfahrens nicht immer im Vorhinein eingeschätzt werden.

Ich weise darauf hin, dass ich nicht mit Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeite. Sie können jedoch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob die Angelegenheit von Ihrer Versicherungspolizze gedeckt ist. Lassen Sie sich die Antwort Ihrer Rechtsschutzversicherung hierzu schriftlich geben. In weitere Folge können Sie die Honorarnote bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen.

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre:
“Ihr Recht ist kostbar”

Allgemein:

Die oben angeführten Pauschalpreise sind bereits inklusive USt. Barauslagen (Pauschalgebühr, Kopierkosten, Fahrtkosten) werden gesondert verrechnet und sind nicht in der angebotenen Pauschale enthalten.

Ersteinschätzung

Sie möchten eine rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens, wissen aber noch nicht, ob es tatsächlich notwendig ist, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. In diesem Fall biete ich Ihnen gerne eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Da Rechtsanwälte für jede Beratung haften, kann ich diese Leistung nicht kostenlos anbieten. Eine rechtliche Auskunft erfolgt niemals über das Telefon. Dauer bis zu 1 Stunde

Kosten: EUR 240,00 brutto

Der Paketpreis ist beim Termin in Bar zu bezahlen.

 

Fremdenrecht

Schnellcheck:

1. Für Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel beantragt haben und noch keine Rückmeldung von der MA 35 erhalten haben.

Enthaltene Leistungen:

  • Akteneinsicht bei der Behörde
  • Detailprüfung des Aktes
  • E-Mail mit Zusammenfassung des Aktenstandes sowie der nächsten Schritte, die nun einzuleiten sind; zudem Überprüfung, ob sämtliche Voraussetzungen des AT erfüllt sind oder noch etwas nachgereicht werden muss
  • Besprechung der weiteren Schritte und Aussichten auf Erfolg

2. Für Personen, die einen Aufenthaltstitel bzw die Staatsbürgerschaft beantragen wollen, aber noch keinen Antrag gestellt haben.

Enthaltene Leistungen:

  • E-Mail mit Liste der für den in Aussicht genommenen AT benötigten Unterlagen
  • Überprüfung der Unterlagen und Einschätzung, ob alle Voraussetzungen für die Antragsstellung erfüllt sind
  • E-Mail mit Zusammenfassung
  • Besprechung der weiteren Schritte (bis 1 Stunde)
  • Antragsvorbereitung
  • allenfalls Begleitung bei Antragstellung (mit Aufpreis)

Kosten: EUR 900,00 – 1.800,00 brutto (je nach geschätztem Aufwand) zzgl Kopierkosten und Barauslagen

Der Paketpreis ist im Vorhinein zu bezahlen.

 

Strafrecht

Haftbesuch

Besuch und rechtliche Beratung eines Beschuldigten in der Untersuchungshaft (Wien, Niederösterreich, Burgenland) – dient der ersten Besprechung der Anschuldigungen und allenfalls Beauftragung mit der Verteidigung im Strafverfahren.

Kosten: EUR 450, 00 brutto inklusive An- und Abreise

Der Paketpreis ist im Vorhinein zu bezahlen.

 

Zivilrecht

Testamentsprüfung

Für Personen, die ihr eigenes Testament oder das Testament einer verstorbenen Person überprüft haben möchten

enthaltene Leistungen:

  • Überprüfung des Testaments auf seine formelle und materielle Gültigkeit
  • E-Mail mit Zusammenfassung der Testamentsprüfung
  • allenfalls Besprechung der weiteren Schritte

Kosten: EUR 450,00 brutto (=375 netto + 20 % USt 75)

Paketpreis ist im Vorhinein zu bezahlen

 

Check Dein Recht – Erbrecht

Ich nehmen als im Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältin im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ an dem Erbrechts-Check teil und biete ein spezifisches Beratungspaket zum Erbrecht, zu einer Sonderpauschale von € 180,- (inkl. 20 % USt) an.

Im Rahmen dieses Beratungspaketes werden folgende Fragen von mir geklärt:

  • Welches Vermögen ist vorhanden?
  • Gibt es pflichtteilsberechtigte Erben?
  • Welche Zuwendungen hat ein Erbe zu Lebzeiten erhalten? Sollen Zuwendungen auf den Erbteil angerechnet werden?
  • Welche Zuwendungen haben Dritte erhalten?
  • Ergeben sich daraus Ansprüche pflichtteilsberechtigter Erben?
  • Welche Formvorschriften müssen eingehalten werden?

Nach diesem Erstgespräch stehe ich selbstverständlich zu einer weiterführenden Beratung zur Verfügung. Die Honorierung wird gesondert vereinbart.

 

Stundensätze

In anderen Angelegenheiten wird nach einem Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz beträgt je nach Dringlichkeit und Streitwert EUR 240,00 oder EUR 360,00.

Ich verrechne in Zeiteinheiten von 10 Minuten. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise für ein kurzes Telefonat von 5 Minuten nicht eine gesamte Stunde zu bezahlen haben, sondern lediglich einen aliquoten Betrag für 10 Minuten (sohin EUR 24,00 bei einem Stundensatz von EUR 240,00)

Zu Beginn der Tätigkeit ist je nach geschätztem Arbeitsaufwand ein Honorarakonto zu bezahlen.

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