Strafrecht: Was ist ad-hoc im Notfall zu tun?
Was soll ich tun, wenn mich die Polizei kontaktiert?
Bewahren Sie Ruhe – und sagen Sie nichts ohne rechtlichen Beistand. Sie haben das Recht zu schweigen und sich von einer Strafrechtsexpertin vertreten zu lassen. Ich übernehme umgehend die Kommunikation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft und wahre Ihre Rechte von Anfang an.
Ich habe eine Ladung zur Einvernahme erhalten – muss ich hingehen?
Ja, aber nicht alleine. In solchen Fällen begleite ich Sie persönlich oder bereite Sie umfassend vor. Oft ist es strategisch klüger, statt einer spontanen Aussage eine fundierte schriftliche Stellungnahme abzugeben – natürlich nach Einsicht in den Ermittlungsakt.
Ich bin unschuldig – soll ich das der Polizei sofort sagen?
Selbst wenn Sie überzeugt sind, nichts falsch gemacht zu haben, gilt: Keine Aussage ohne Rücksprache! Ihre Worte können gegen Sie verwendet werden. Gemeinsam erarbeiten wir eine klare Strategie und ich formuliere Ihre Stellungnahme schriftlich – rechtlich abgesichert und taktisch klug.
Kann das Verfahren schon vor der Gerichtsverhandlung enden?
Ja – mit der richtigen Verteidigung ist das möglich. Ich habe mehrfach erreicht, dass Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt oder über Diversion gelöst wurden. Je früher Sie mich einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen.
Ich bin Opfer einer Straftat – bekomme ich Unterstützung?
Selbstverständlich. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte als Opfer geltend zu machen und Ihre Ansprüche durchzusetzen – inklusive Schadenersatz. Als Ihre rechtliche Vertretung begleite ich Sie sicher durch das Verfahren.
Was ist, wenn es sich um eine Verwaltungsstrafsache handelt?
Auch im Verwaltungsstrafrecht stehe ich Ihnen zur Seite – mit derselben Entschlossenheit und Sorgfalt wie im Strafrecht.